Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne:
0511 / 54 39 21 61

Rechtsanwälte für Familienrecht in Hannover!

Ob Fragen der Ehescheidung, des Unterhalts, des Zugewinns, des Sorgerechts, des Umgangsrechts, der Vermögensauseinandersetzung, der Zuweisung der Ehewohnung, der Hausratsteilung usw. ... Als Rechtsanwälte für Familienrecht helfen wir Ihnen bei sämtlichen familienrechtlichen Problemen und Fragestellungen.

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir erläutern Ihnen Ihre familienrechtlichen Rechte und Pflichten und erörtern die in Ihrem individuellen Fall optimale Vorgehensweise.

Unser Ziel ist grundsätzlich, durch ein möglichst sachliches Vorgehen die mit familienrechtlichen Auseinandersetzungen oftmals verbundenen psychischen Belastungen so gering wie möglich zu halten.

Wir freuen uns, Sie in unserer Kanzlei im Zentrum von Hannover begrüßen zu dürfen!

Unsere Leistungen:

  • Scheidung
  • Unterhalt
  • Zugewinn
  • Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne:
0511 / 54 39 21 61

Scheidungsanwälte in Hannover!

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit als Scheidungsanwälte liegt in der Beratung und rechtlichen Betreuung unserer Mandanten bei der Ehescheidung.

Wir beraten Sie vor der Einleitung einer Scheidung über Voraussetzungen und Folgen einer Ehescheidung, stellen für Sie den Scheidungsantrag und vertreten Sie in dem gerichtlichen Scheidungsverfahren.

Gemeinsam erörtern wir mit Ihnen das Für und Wider möglicher Strategien im Scheidungsverfahren. So kann es z.B. manchmal sinnvoll sein, den Scheidungsantrag hinauszuzögern oder aber so schnell wie möglich einzureichen.

Wir erläutern Ihnen außerdem mögliche Regelungen für die Zeit der Trennung und nach der Scheidung. Oftmals ist eine anwaltlich unterstützte einvernehmliche Regelung aller anstehenden Probleme besser als jahrelange kostenträchtige gerichtliche Auseinandersetzungen.

Wir beraten Sie gerne:
0511 / 54 39 21 61

Kosten
Die Gebühren für die außergerichtliche und die gerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts werden einheitlich vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben. Wir berechnen grundsätzlich nur die gesetzlichen Mindestgebühren. Gerne informieren wir Sie kostenlos und unverbindlich über die in Ihrem Fall ggf. entstehenden Kosten. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und schildern Sie uns Ihr Rechtsproblem.

Die Gebühren für eine Beratung sind gesetzlich nicht vorgegeben. Für eine Erstberatung berechnen wir 90,00 EUR (inkl. MwSt.). Diese Beratungsgebühr entfällt, sollten Sie uns mit einem weiteren Tätigwerden beauftragen.

Informieren Sie sich jetzt:
0511 / 54 39 21 61